Informationen zum internen Meldesystem für Missbrauch

Greenwork Kft. betreibt ein internes Missbrauchsmeldesystem, um Rechtsverstöße gemäß Gesetz XXV von 2023 über Beschwerden, Meldungen von öffentlichem Interesse und Regeln im Zusammenhang mit der Meldung von Missbrauch zu erkennen, zu verhindern und zu beseitigen.

Im internen Missbrauchsmeldesystem besteht die Möglichkeit, Hinweise auf rechtswidrige oder mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen sowie sonstige Missbräuche im Zusammenhang mit Rechtsakten der Europäischen Union zu melden. Das Meldesystem deckt nicht die Bearbeitung anderer Beschwerden ab.

Das interne Meldesystem für Missbrauch innerhalb der Greenwork Kft. wird von der Personalabteilung betrieben. Der Hinweisgeber kann die Meldung schriftlich oder mündlich an die Personalabteilung richten.

Sie können eine mündliche Meldung an die für den Hinweisgeberschutz zuständige Person Frau Mónika Aranyné Véber nach Vereinbarung oder während der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr auf folgende Weise erstatten:

 

  1. Telefonisch: +36 30 956 6141 oder
  2. Persönlich: 8000 Székesfehérvár, Budai Str. 25. EG.

Die mündliche Mitteilung wird – nach der Information über den Umgang mit personenbezogenen Daten – protokolliert und im Falle einer persönlichen Mitteilung zusätzlich zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Prüfung, Korrektur und Annahme des Protokolls durch Unterschrift ein Duplikat des aufgezeichneten Protokolls angefertigt dem Anmelder zur Verfügung gestellt. Bei der Aufnahme des mündlichen Berichts erfolgt eine vollständige und genaue Protokollierung.

Die schriftliche Mitteilung kann erfolgen:

  1. per Post (an Frau Mónika Aranyné Véber, 8200 Veszprém, Házgyári út 16.)   

oder

  1. Im Internet

E-Mail-Adresse: panaszbejelentes@greenwork.hu

oder

Auf der Website der Gesellschaft (www.greenwork.hu) finden Sie das Formular.

 

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Ihre Beziehung zum Unternehmen und eine Beschreibung des Verstoßes angeben (die Meldung kann auch anonym auf der Website erfolgen, indem Sie das dafür erstellte Formular ausfüllen).

 

In allen Phasen der Ermittlungen behandeln wir alle Meldungen streng vertraulich, auch die Identität der meldenden Person!

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Untersuchung der Meldung unterbleiben kann, wenn die Meldung nicht identifizierbar ist oder nicht von der hierzu berechtigten Person erstellt wurde; ferner, wenn die Meldung den gleichen Inhalt hat wie die vorherige Meldung des Meldepflichtigen und wenn die Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses oder zwingender privater Interessen in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Rechte der von der Meldung betroffenen natürlichen oder juristischen Person steht (im Folgenden: als die an der Meldung beteiligte Person), die sich aus der Untersuchung der Meldung ergibt.

 

Abschließend möchten wir Sie auf die Folgen einer böswilligen Meldung aufmerksam machen. Danach gilt, wenn sich herausstellt, dass der Anmelder bösgläubig falsche Angaben gemacht oder Angaben gemacht hat

a,        Liegen Umstände vor, die auf die Begehung einer Straftat oder einen Rechtsverstoß hinweisen, ist die Herausgabe Ihrer personenbezogenen Daten an die mit der Durchführung des Verfahrens befugte Stelle oder Person erforderlich,

b,        Besteht die begründete Wahrscheinlichkeit, dass Sie anderen einen rechtswidrigen Schaden oder sonstige Rechtsverletzungen zugefügt haben, müssen Ihre personenbezogenen Daten auf Verlangen an eine zur Einleitung oder Durchführung des Verfahrens befugte Stelle oder Person übermittelt werden.




Klicken Sie hier, um die Vorgehensweise zum Betriebsinternen Missbrauchsmeldesystems zu lesen.


Klicken Sie hier, um die Informationen zur Datenverwaltung für die Berichterstattung zu lesen.


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